19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Entsprechend gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben gibt es umfangreiche Arbeitsanweisungen zum Thema Compliance, die von allen Mitarbeitern beachtet werden müssen. In Verbindung mit dem Kompetenzsystem und den Kontrollprozessen, insbesondere dem durchgängigen „Vier Augen-Prinzip“, benötigt die Kreissparkasse kein gesondertes Konzept. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch bestellte Beauftragte überwacht (siehe auch Kriterium 20), die dem Vorstand direkt unterstellt sind. Sie erstatten regelmäßig und anlassbezogen Bericht an den Vorstand.  

In der regelmäßigen bzw. anlassbezogenen Risikoinventur werden Compliancebelange den operationellen Risiken zugeordnet. Deren Einstufung als wesentliche Risiken wird durch die MaRisk zwingend vorgegeben.  

Die Kreissparkasse unterliegt allen für Kreditinstitute relevanten Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus unterliegt sie dem bayerischen Sparkassengesetz und der bayerischen Sparkassenordnung.  

Die Kreissparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern (SVB), der die gemeinsamen Interessen der bayerischen Sparkassen und ihrer Träger in der Öffentlichkeit vertritt. Der SVB ist, neben den anderen regionalen Sparkassenverbänden und den Landesbanken, Träger des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. (DSGV). Der DSGV organisiert die Willensbildung in der S-Finanzgruppe und legt deren strategische Ausrichtung fest. Er vertritt die Interessen der S-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber Institutionen des Bundes und der EU.  

Zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren ist beispielsweise der Aktionsplan Sustainable Finance der EU-Kommission zu zählen. Diesem misst der DSGV hohe Bedeutung bei. Seiner Empfehlung, sich mit dem Thema Nachhaltigkeit fortan noch stärker zu befassen, folgt die Kreissparkasse beispielsweise durch die Einführung des Umweltmanagements nach ÖKOPROFIT.  

Neben der obligatorischen Dachverbands-Mitgliedschaft ist die Kreissparkasse in verschiedenen regionalen Institutionen Mitglied. Diese sind insbesondere in der Wirtschaftsförderung aber auch im Bereich Kultur tätig.  

Im Rahmen einer Fachanweisung ist geregelt, dass die Kreissparkasse grundsätzlich keine Spenden an Regierungen, Parteien, Politiker oder ihnen nahestehende Organisationen tätigt.