Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Kreissparkasse Waiblingen hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (KWG, WpHG, GWG, etc.), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen, die sich aus dem Sparkassengesetz für Baden-Württemberg ergeben.
Der EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ vom 8. März 2018 bildet für uns die Basis, anhand derer wir unser Verständnis von Nachhaltigkeit ausrichten und weiterentwickeln wollen. Die Umsetzung der aus dem Aktionsplan abgeleiteten Richtlinien und Verordnungen sehen wir als Chance, unseren Beitrag zu einer nachhaltigen Ausrichtung des Finanzsektors zu leisten. Im Rahmen unserer differenzierten Nachhaltigkeitsstrategie, die wir 2019 verabschiedet haben, bekennen wir uns dazu.
Die Kreissparkasse Waiblingen ist Mitglied des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg (SVBW). Der SVBW gehört wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände zu den Trägern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Der DSGV nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Darüber hinaus existiert kein eigenständiges Konzept zur politischen Einflussnahme seitens der Kreissparkasse Waiblingen. Die Kreissparkasse Waiblingen hat diesbezüglich keine wesentlichen Risiken identifiziert. Die Vertretung der Interessen über den SVBW und DSGV wird als angemessen erachtet.
Die Kreissparkasse Waiblingen tätigt keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien und Politiker. Die Kreissparkasse Waiblingen ist kein Mitglied in politischen Organisationen.