Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Sparkasse Offenburg/Ortenau ist Mitglied im Sparkassenverband Baden-Württemberg (SVBW) und über diesen dem Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe, dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) angeschlossen.
Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in allen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union. Darüber hinaus organisiert der DSGV die Willensbildung innerhalb der Gruppe und legt die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Das führt dazu, dass die Sparkasse Offenburg/Ortenau selbst sich politisch neutral verhält und grundsätzlich keine Eingaben zu Gesetzgebungsverfahren macht.
Wir halten uns an Recht und Gesetz. Risiken liegen deshalb nicht vor.
Ein formelles Konzept für die Belange der politischen Einflussnahme wurde bei unserer Sparkasse nicht erstellt. Erklärtes Ziel ist es, die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft einzuhalten. Die in Kriterium 20 näher beschriebenen Maßnahmen (Verhaltens- und Ethikrichtlinien, Tätigkeiten des Zentralen Beauftragtenwesens, Hinweisgebersystem) wurden als dauerhafte Maßnahmen ohne zeitliche Befristung eingerichtet. Auf die Leistungsindikatoren zum Kriterium 20 EFFAS V01-01 und V02-01 wird verwiesen.
Das Zentrale Beauftragtenwesen ist direkt dem Vorstand unterstellt und kann seine Aufgaben unabhängig wahrnehmen. Der Vorstand ist darüber hinaus durch das Beschließen der entsprechenden Richtlinien und Arbeitsanweisungen sowie das Entgegennehmen der Berichte der Beauftragten eingebunden. Die Funktionalität des Zentralen Beauftragtenwesens wird durch interne Prüfprozesse unterstützt.
Die Sparkasse Offenburg/Ortenau unterliegt allen für die Finanzbranche relevanten Gesetzgebungsbestimmungen (KWG, WpHG, GWG u.a.). Diese enthalten auch fortlaufende regulatorische Anforderungen aus Mitteilungen und Verlautbarungen der BaFin, EZB oder weiterer Institutionen. Daneben gelten die besonderen sparkassenrechtlichen Bestimmungen, die sich aus dem Sparkassengesetz für Baden-Württemberg ergeben.
Hinweis zu Parteispenden: Siehe Leistungsindikator EFFAS G01-01.