19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Sparkasse am Niederrhein ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) angeschlossen.

Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband hat die in § 34 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen geregelte Aufgabe, das Sparkassenwesen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachtlich zu beraten.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Die Sparkasse am Niederrhein wird hierbei nicht direkt tätig. Sie unterstützt die Arbeit von RSGV und DSGV hier nur insoweit, als dass sie deren Befragungen, die diese ggfs. an die Mitgliedssparkassen zur Einholung der Praxismeinung, eines Mengengerüstes u. ä. senden, beantwortet.

Außerdem ist die Sparkasse am Niederrhein Mitglied in diversen regionalen Vereinen. Diese Vereine sind insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales und Wirtschaftsförderung tätig. Die Sparkasse am Niederrhein ist Mitglied der Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Diese ist eine gemeinsame Einrichtung aller Sparkassen in Deutschland. Sie unterstützt seit vielen Jahren sehr erfolgreich lokale Banken und ähnliche Institute in Entwicklungs- und Schwellenländern dabei, den Zugang zu Finanzdienstleistungen für die lokale Bevölkerung sowie für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern. Die Sparkasse am Niederrhein lehnt alle Formen von Korruption und Bestechung ab. Sie hat ein umfassendes Compliance-Konzept, welches den gesetzlichen Ansprüchen genügt. Dieses wird unter Kriterium „20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten“ beschrieben. Dem Vorstand wird durch die Compliance-Beauftragten regelmäßig berichtet. Die Mitarbeitenden werden regelmäßig u. a. zu den Themen Compliance, Geldwäsche und Betrugsprävention sensibilisiert.

Da die Sparkasse am Niederrhein ein wirksames Compliance-Konzept hat, sich nicht politisch engagiert und keine eigene Lobbyarbeit betreibt, sieht sie keine wesentlichen Risiken in Bezug auf Compliance, die mit der Geschäftstätigkeit und –beziehung, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch die Sparkasse am Niederrhein wird von der BaFin (Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen) beaufsichtigt.
 
Die Sparkasse am Niederrhein spendet nicht an politische Parteien und Politiker.

Im Verwaltungsrat der Sparkasse sind entsprechend den Regelungen im Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen Kommunalpolitiker/innen der Trägerkommunen vertreten. Das von ihnen bezogene Sitzungsgeld wird in den Anhangangaben zum Jahresabschluss der Sparkasse am Niederrhein veröffentlicht.