19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die für Banken relevanten Gesetze sind u.a. Kreditwesengesetz (KWG), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Geldwäschegesetz (GwG) sowie zahlreiche weitere Gesetze und Bestimmungen mit Bezug zum Finanzdienstleistungssektor oder -geschäft. Die Einhaltung dieser Richtlinien wird durch regelmäßige Kontroll- und Überwachungshandlungen der Abteilung Zentrale Stelle für Betrugsprävention und der Internen Revision (siehe Kriterium 20) sichergestellt.

Im Rahmen des demokratischen Meinungsbildungsprozesses bringt sich die Volksbank Kraichgau über ihren Spitzenverband, den BVR, ein. Der BVR nimmt die Interessenvertretung der Genossenschaftsbanken insbesondere bei geschäftspolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber der Politik und zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene wahr. 

Die Genossenschaftsbank ist zudem über ihren Regionalverband BWGV insbesondere auf Landesebene vertreten. Dazu beteiligt sich der Verband mit Stellungnahmen und schriftlichen Eingaben an Anhörungen und Konsultationen, führt Gespräche mit Ministern, Abgeordneten sowie Wirtschaftsvertretern und fördert den Austausch seiner Mitglieder mit der Politik.

Die Volksbank Kraichgau verhält sich politisch neutral. Daher ist die Bank in keiner politischen Organisation Mitglied und tätig auch keine Spenden oder Zuwendungen an Politiker und Parteien.