19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die BVG wird von einer Vielzahl gesetzlicher Rahmenbedingungen insbesondere auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene beeinflusst. Zu nennen sind hier beispielhaft die Rahmenbedingungen für die Finanzierung des ÖPNV, dessen infrastrukturellen und leistungsseitigen Ausbau und die vertrieblichen Bedingungen des ÖPNV. Vor diesem Hintergrund bringt sich die BVG – oft auch auf Aufforderung durch Politik und Verwaltung – in den demokratischen Meinungsbildungsprozess über Verbände, teilweise auch direkt, ein. Dies erfolgt über Stellungnahmen, schriftliche Eingaben und Gespräche mit Politik und Verwaltung.

Die BVG orientiert sich dabei sowohl nach einschlägigen Verhaltenskodizes der Interessensvertretung als auch an ihrem Status als Unternehmen im Eigentum des Landes Berlin. Das Unternehmen ist der parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Die BVG beteiligt sich entsprechend ihrer „Konzernrichtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“ grundsätzlich nicht an finanziellen Spenden oder Sponsoring.

Das Unternehmen BVG ist Mitglied in verschiedenen, z.T. branchen- und berufsspezifisch spezialisierten, Verbänden, wobei insbesondere der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Internationale Verband für öffentliches Verkehrswesen (UITP), der Kommunale Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin), das Deutsche Verkehrsforum (DVF) sowie Bitkom e.V. zu nennen sind. Für ihre Mitgliedschaften wendet die BVG jährlich insgesamt einen mittleren sechsstelligen Betrag auf.

Im Übrigen wird für die im Kriterium 19 relevanten Verhaltenskodizes auf die Darlegungen im Kriterium 20 Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten verwiesen.