19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Geschäftstätigkeit von VIVAWEST wird von einer Vielzahl gesetzlicher Rahmenbedingungen, zum Beispiel Gebäudeenergiegesetz, Klimaschutzgesetz, Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, Verordnung über Heizkostenabrechnung, CO2-Kostenaufteilungsgesetz und EU-DSGVO sowie die Gesetzgebung im Wirtschafts-, Handels-, Steuer- und Unternehmensrecht, beeinflusst. Insgesamt ist festzustellen, dass in Politik und Gesellschaft in den vergangenen Jahren die Sensibilität für das Thema Wohnen deutlich zugenommen hat.

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr aufgrund der Energiekrise einige Gesetze und Verordnungen zur Energiesicherung und zur Eindämmung der enorm gestiegenen Energiepreise seitens der Politik verabschiedet, die einen entsprechenden Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von VIVAWEST ausübten. Auch die Anpassungen der Förderlandschaft in Verbindung mit den deutlich gestiegenen Baukosten wirken sich unmittelbar auf die Neubau- und Modernisierungstätigkeiten der Wohnungsunternehmen aus.

Ein weiterer Aspekt, der sich wesentlich auf die Unternehmen auswirken wird, sind die seitens der EU geplanten und verabschiedeten umfangreichen Regularien im Rahmen des European Green Deal, die mittels Schaffung von Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte die Erreichung der Ziele aus dem Pariser Klimaschutzabkommen und damit die Klimaneutralität bis 2050 gewährleisten sollen. Für VIVAWEST sind hier insbesondere die CSRD mit den dazugehörigen Standards (ESRS) sowie die EU-Taxonomie von entscheidender Bedeutung. Auch wenn nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen in der vorliegenden Größenordnung erst für das Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig sind, beschäftigt sich VIVAWEST bereits sehr intensiv mit den damit einhergehenden Anforderungen, um die erforderlichen Anpassungsbedarfe zu identifizieren und entsprechend vorzubereiten. In diesem Zuge hat sich VIVAWEST auch in Abstimmung mit Verbänden am Konsultationsprozess der EFRAG zu den ESRS beteiligt.

VIVAWEST und ihre Belegschaft engagieren sich für die unternehmerischen Anliegen im Rahmen ihrer Mitgliedschaften in den interessenvertretenden Verbänden und Vereinen. Diese befinden sich ausschließlich in Deutschland und sind weder Regierungsorganisationen noch Parteien.

Ein Auszug der Mitgliedschaften von VIVAWEST ist im Folgenden aufgelistet:
  • AGV Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.
  • AGW Arbeitsgemeinschaft großer Wohnungsunternehmen
  • ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Personalführung e.V.
  • DESWOS - Deutsche Entwicklungshilfe für Soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V.
  • Essener Unternehmensverband e.V.
  • Fachvereinigung Heizkostenverteiler, Wärmekostenabrechnungen e.V.
  • Förderverein für die Aus- und Fortbildung im EBZ e.V.
  • Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
  • Freunde u. Förderer der EBZ Business School e.V.
  • GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
  • Gesellschaft der Freunde und Förderer des InWIS
  • Initiativkreis Ruhr
  • Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
  • VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.
  • vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.
  • Verband Beratender Ingenieure VBI
  • ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Im Konzern wird die Förderung von Personen und Organisationen, mit der eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden, über eine Sponsoring-Richtlinie geregelt. Spenden im Namen von VIVAWEST bedürfen je nach ihrer Höhe der Genehmigung durch die zuständigen Entscheidungsgremien. Die Spenden werden zentral von der Vivawest Stiftung gGmbH administriert.

Vergleiche Bericht 2022 (Seite 48).