Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Sparkasse Saarbrücken ist Mitglied im Sparkassenverband Saar. Wie auch die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände zählt der Sparkassenverband Saar zu den Trägern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV).
Der DSGV nimmt als Dachverband die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr.
Die Sparkasse Saarbrücken unterliegt als Finanzinstitut bestimmten gesetzlichen Anforderungen.
Dazu zählen insbesondere die CRR (Capital Requirements Regulation), die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten (MaComp), die Basel I-III Richtlinien und das Kreditwesengesetz (KWG). Zusätzlich gelten für das Institut besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen, die sich aus dem saarländischen Sparkassengesetz und der Sparkassensatzung ergeben.
Vor dem Hintergrund des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und in Anbetracht zunehmender regulatorischer Verschärfungen im Themenfeld Nachhaltigkeit, soll der Nachhaltigkeitsausschuss zukünftig um ein ständiges Mitglied aus dem Bereich Gesamtbanksteuerung/Risikocontrolling ergänzt werden.
In diesem Zusammenhang ist von keinen wesentlichen Risiken auszugehen und keine gesonderte Risikoanalyse angedacht.