Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Es sind keine laufenden Gesetzgebungsverfahren, die ausschließlich das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) betreffen, bekannt.
Das UKE ist eine landesunmitelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) der Freien und Hansestadt Hamburg. Es verhält sich parteipolitisch neutral. Zuwendungen oder Spenden an Parteien oder Politiker:innen werden grundsätzlich nicht getätigt. Mit Ausnahme der für eine Universitätsklinik üblichen Interessensvertretungen (DHV Deutscher Hochschulverband e.V., VUD Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V., MFT Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V., HKG Hamburger Krankenhausgesellschaft e.V., diverse Fachgesellschaften über die verantwortlichen Fachvertreter) unterhält das UKE keine Mitgliedschaften in politisch aktiven Organisationen oder Unternehmen. Die Geschäftstätigkeit des UKE wird durch eine Vielzahl gesetzlicher und untergesetzlicher Rahmenbedingungen geregelt. Das
UKE-Gesetz sowie die darauf aufbauende Satzung des UKE regeln die grundlegenden Verantwortlichkeiten, Gremien und Strukturen des UKE.