19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Sparkasse ist Mitglied des OSV. Der OSV gehört wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände zu den Trägern des DSGV. Der OSV ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Er hat den gesetzlichen Auftrag, in seinem Geschäftsgebiet das Sparkassenwesen zu fördern, insbesondere die Sparkassen, ihre Träger und die Sparkassenaufsichtsbehörden der Länder fachlich zu beraten und die Jahresabschlussprüfungen bei den Mitgliedsparkassen durchzuführen. Der DSGV nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Die Bankenregulatorik ist gerade in den letzten Jahren von zahlreichen umfangreichen Änderungen und Novellen geprägt. Für die Sparkasse sind daher eine Vielzahl von Gesetzgebungsverfahren relevant – sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene –, z.B. in ihrer Rolle als Finanzdienstleister, Arbeitgeber und Auftraggeber. Als wesentliche Gesetzesvorhaben, welche die Belange der Sparkasse signifikant tangieren, werden die Fortsetzung der EU-Bankenregulierung sowie der im März 2018 veröffentlichte EU Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums angesehen. Eingaben werden im Rahmen der Verbandstätigkeit durch den DSGV und den OSV bei Bedarf vorgenommen. Anregungen hierzu fragen die Verbände in ihren angeschlossenen Instituten ab und bringen sie konsolidiert ein.

Die Weberbank ist Mitglied im Bundesverband Öffentlicher Banken in Deutschland (VÖB), welcher die oben beschriebene Interessenvertretung für seine Mitglieder wahrnimmt. Die Weberbank ist von vielfältigen europäischen und nationalen Gesetzgebungsverfahren betroffen, die vorrangig Fragen des Bankenaufsichtsrechts einschließlich der Rechnungslegung und des Verbraucherschutzes betreffen. Sie ist mittelbar über ihre Mitgliedschaft im o.g. Bundesverband an der Interessenvertretung gegenüber Gesetzgebern und Aufsichtsbehörden beteiligt.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch die Konzernunternehmen wird regelmäßig von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) geprüft.

Die Sparkasse unterliegt der Aufsicht des Landes Brandenburg, die zuständige Sparkassenaufsichtsbehörde ist das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg.