Austausch und Kooperation und damit verbundene Einflussmöglichkeiten durch externe Akteur*innen finden an der Universität Vechta vor allem im Rahmen von Praxis-/Forschungsprojekten statt, welche bereits in den Kriterien 10 und 18 benannt wurden.
Die allgemeinen Regelungen der Universität Vechta zur Einwerbung und Verwendung von Drittmitteln sind in der
Drittmittelrichtlinie dargelegt. Darin sind Aspekte wie Anti-Korruptionsmaßnahmen und der Umgang mit Spenden und Sponsoring aufgeführt. Die Drittmittelverwaltung befolgt in ihrer Arbeit die
Bilanzierungsrichtlinie für Hochschulen des Landes Niedersachsen.
Der Hochschulrat - als drittes zentrales Organ der Universität neben Präsidium und Senat - hat sieben Mitglieder (fünf Externe, ein Universitätsmitglied und ein*e Vertreter*in des Wissenschaftsministeriums), die von der Katholischen Kirche, dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen und dem Senat der Universität Vechta bestellt werden. Er hat die Aufgabe das Präsidium und den Senat zu beraten, Stellung zu nehmen zu Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen, der Gründung von oder der Beteiligung an Unternehmen, den Entwürfen von Zielvereinbarungen sowie den Vorschlägen des Senats zur Ernennung oder Bestellung von Präsidiumsmitgliedern.
Die Universität hat verschiedene Formate, über die sich insbesondere regionale Unternehmen und andere gesellschaftliche Akteur*innen gezielt auf dem Campus präsentieren und für sich (als Arbeitgeber*innen) werben können. Dazu zählen Praxisbörsen, eine universitär verwaltete Stellenbörse, ein Markt der Möglichkeiten zum Semesterauftakt und das Werben mittels Flyer und Werbegeschenke in den Erstsemestertaschen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Stuhlpatenschaften in den Hörsälen zu übernehmen. Des Weiteren bietet die Universität Vechta externen Akteur*innen im Rahmen von wissenschaftlichen Tagungen, Podiumsdiskussionen und auch Lehrveranstaltungen zu aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen eine Plattform.
Wiederkehrende Kooperationen mit regionalen Akteur*innen lassen sich insbesondere mit der Bundesagentur für Arbeit, regionalen Erwachsenenbildungsstätten, Schulen, Umweltorganisationen, regionalen Vereinen (z.B. Heimatvereine), Museen, Verbänden aus der Umgebung (z.B. Landvolk, Wasserverband), der Kirche und den Landkreisverwaltungen Vechta und Cloppenburg finden. Eine spezifische Kooperation zwischen der Stadt Vechta und der Universität ist das jährliche
“Artist in Residence”-Programm, bei dem durch Kunst gesellschaftliche Themen öffentlich zur Debatte gestellt und immer wieder auch Themen der Nachhaltigkeit aufgegriffen werden.
Die Universität Vechta ist mit außeruniversitären Netzwerken und Arbeitsgruppen verbunden, sie ist beispielsweise im Deutschsprachigen Netzwerk
“LehrerInnenbildung für eine nachhaltige Entwicklung” (LeNa), im Arbeitskreis für gesundheitsfördernde Hochschulen, dem Verbund der Familien und auf Studierendenebene im freien Zusammenschluss von student*innenschaften e.V. durch einzelne Hochschulmitglieder vertreten (siehe auch
NHB, S. 56).
Verschiedene Mitglieder der Universität Vechta sind außerdem Mitglieder in außeruniversitären Gremien, wissenschaftlichen Beiräten und anderen repräsentativen Ämtern und üben damit teilweise auch Einfluss auf Gesellschaft und Politik aus. Selbstverständlich gilt dabei die Wissenschaftsfreiheit und Freiheit der einzelnen Personen, wie sie sich dort einbringen. So ist der Präsident der Universität Vechta Prof. Dr. Burghart Schmidt auch als
Gutachter in zahlreichen nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen und Gremien tätig. Vizepräsidentin Dr. Marion Rieken vertritt die Universität im Vorstand des ELAN e.V., welcher sich für eine
Qualitätsverbesserung der medienbasierten Lehre an niedersächsischen Hochschulen einsetzt. Wie viele Mitglieder der Universität Vechta sich privat an Veranstaltungen in Stadt und Region zwecks Einflussnahme beteiligen, wird nicht erfasst.