Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die für die VVB relevanten Gesetze sind unter anderem das Kreditwesengesetz (KWG), Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Geldwäschegesetz (GwG) sowie zahlreiche weitere Gesetze und Bestimmungen mit Bezug zum Finanzdienstleistungssektor oder -geschäft.
Im Rahmen des demokratischen Meinungsbildungsprozesses bringt sich die VVB über ihren Spitzenverband, den Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e. V. (BVR), ein. Der BVR nimmt die Interessenvertretung der Genossenschaftsbanken insbesondere bei geschäftspolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber der Politik und zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene wahr.
Die VVB ist zudem über ihren Regionalverband, den Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. insbesondere auf Landesebenen vertreten. Dazu beteiligt sich der Verband mit Stellungnahmen und schriftlichen Eingaben an Anhörungen und Konsultationen, führt Gespräche mit Ministern, Abgeordneten sowie Wirtschaftsvertretern und fördert den Austausch seiner Mitglieder mit der Politik.
Die VVB verhält sich politisch neutral und betreibt keine Lobbyarbeit. Spenden an Politiker oder Zuwendungen an Regierungen tätigt die Bank nicht. Zu Parteispenden s. Leistungsindikator zu Kriterium 19.