Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Das LfA-Gesetz regelt u. a. die Rechtsform, Aufgaben und Organisation der LfA.
Die LfA ist Mitglied im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB). Aufgabe des VÖB ist es, die gemeinsamen wirtschaftlichen und ideellen Interessen seiner Mitglieder in allen kreditwirtschaftlichen Fragen zu vertreten, die Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedsbanken zu fördern und sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Der VÖB tritt für die Belange seiner Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der Länder, den Aufsichts- und Regulierungsbehörden auf nationaler und internationaler Ebene sowie den Medien und der Öffentlichkeit ein.
In einer Dienstanweisung ist geregelt, dass die LfA kein Parteien-Sponsoring betreibt und weder unmittelbar noch mittelbar Spenden oder vergleichbare Leistungen an politische Parteien vergibt.