19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Als Eigenbetrieb der Stadt Norderstedt sind wir ein organisatorisch und wirtschaftlich selbständig geführtes Sondervermögen der Stadt ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Durch den Stadtwerkeausschuss als unserem Kontrollorgan ist unser Handeln transparent. Wir wahren unsere Neutralität gegenüber Parteien und beteiligen uns nicht an Lobbying-Aktivitäten. In unseren Richtlinien zu Marketingpartnerschaften  haben wir ferner festgeschrieben, dass wir keinen politischen Parteien spenden und wie im §25 Parteiengesetz festgeschrieben auch keine Zuwendungen gewähren dürfen. Unsere Expertise stellen wir jedoch der Stadtverwaltung zur Verfügung.

Die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen bilden das Gemeindewirtschafts- und Eigenbetriebsrecht, Energie- und Telekommunikationsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht, Arbeits- und Tarifrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Vergaberecht, EU-Beihilferecht, Datenschutzrecht und rechtliche Vorgaben zur Datensicherheit und Umweltrecht.

Unsere politische Interessensvertretung organisieren wir als Mitglied über Branchenverbände. Im Geschäftsjahr 2021 waren dies im Wesentlichen:
 
Branchenverband Mitgliedsbeitrag
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)  54 Tsd. EUR
Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. (BUGLAS)  40 Tsd. EUR
Verband kommunaler Unternehmen (VKU)  39 Tsd. EUR
Verband der schleswig-holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VSHEW) 45 Tsd. EUR
AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. 23 Tsd. EUR
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. 22 Tsd. EUR
ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. 15 Tsd. EUR
238 Tsd. EUR
            
Die Entscheidung über die Mitgliedschaft erfolgt auf der Grundlage der Vereinssatzungen, insbesondere dem Satzungszweck.