19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Politische Neutralität | Wir verfolgen das Konzept, selbst keine aktive politische Einflussnahme zu praktizieren. Dies leitet sich zum einen aus unserer Haltung der politischen Neutralität als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut ab. Zudem haben wir als regional tätige Sparkasse keinen Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren in finanzpolitischen Fragestellungen. Für die Wahrnehmung unserer Interessen sehen wir daher ausschließlich unsere Verbände in der Pflicht. Dies sind insbesondere der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband. Dieser nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Relevante Themenfelder sind dabei insbesondere aufsichtsrechtliche Anforderungen, die Erhaltung der Strukturen der Sparkassen sowie wirtschafts-, steuer- und geldpolitische Rahmenbedingungen. Für die satzungsgemäßen Aufgaben haben wir ein umfassendes Compliance-System etabliert. Grundsätzlich zuständig für die verschiedenen Compliance-Themen ist der Gesamtvorstand. Nähere Einzelheiten zu unserem Compliance-System sind in Kriterium 20 sowie in den Leistungsindikatoren zu den Kriterien 19 und 20 beschrieben. Damit bestehen für uns derzeit keine Risiken in diesem Bereich.

Gesetzliche Anforderungen |Die Sparkasse Westholstein hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (u. a. CRR, KWG, WpHG, GWG, MIFID II, PSD2-Richtlinie, EU-Datenschutzverordnung, Entgelttransparenzgesetz), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen, die sich aus dem Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein oder der Mustersatzung und Erlassen der Sparkassenaufsicht ergeben. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband und der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein informieren uns über die aktuelle Gesetzgebung in Form von Rundschreiben. Dies beinhaltet Stellungnahmen, Anwendungshilfen und Schulungsangebote. So ist gewährleistet, dass alle gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben eingehalten werden können. Unter anderem sind folgende aktuelle Gesetzgebungen relevant: MiFID (Markets in Financial Instruments Directive), die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die EU-Zahlungskontenrichtlinie / Zahlungskontengesetz, die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (sog. PSD II),  das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz, die Versicherungs-Vertriebsrichtlinie (Insurance Distribution-Directive) und das seit 1. Januar 2020 in Kraft getretene neue Geldwäschegesetz. Mit dieser Konzeption sehen wir in diesem Bereich keine Risiken für uns.