19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Für Heubach sind unterschiedlichste Gesetzgebungsverfahren relevant. Ein aktuelles Beispiel ist die jüngst in Kraft getretene EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Auch im Rahmen seiner Produktverantwortung unterliegt Heubach zahlreichen nationalen und internationalen Vorschriften. Dazu gehören beispielsweise die EU-Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), das Globally Harmonized System (GHS) zur weltweit größtmöglichen Vereinheitlichung der Chemikalienkennzeichnung sowie Grenzwert-Verordnungen in Bezug auf Blei, Cobalt-Oxyd oder Bismuth.  

Darüber hinaus richten wir unser unternehmerisches Handeln an verschiedenen Grundsätzen einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung aus.  

So sind wir beispielsweise bereits seit 1998 Mitglied der Ecological and Toxicological Association of Dyes and Organic Pigments Manufacturers (ETAD). Wir haben uns dazu verpflichtet, den auf den Grundprinzipien der Responsible-Care-Initiative basierenden „ETAD Code of Ethics“ einzuhalten. Mit dieser Mitgliedschaft wollen wir den an uns gestellten Forderungen nach einer fortwährenden Minimierung möglicher Beeinträchtigungen von Gesundheit und Umwelt durch organische Pigmente gerecht werden.  

Seit 2017 ist die Heubach GmbH-Gruppe darüber hinaus Mitglied des UN Global Compact. Die zehn Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung stellen für uns eine weitere Leitlinie für die verantwortungsvolle Unternehmensführung dar.  

Die Einflussnahme auf politische Prozesse ist auf unser Engagement in Arbeitsgruppen oder Fachvorträgen in unterschiedlichen Fach- und Branchenverbänden beschränkt, darunter:  
  • Allgemeiner Arbeitgeberverband (AGV)
  • American Coatings Association (ACA)
  • Arbeitgeberverband Chemie Nord
  • Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA)
  • ChemieNetzwerk Harz e. V.
  • Forschungsgesellschaft für Pigmente und Lacke e. V.
  • National Association of Manufacturers (NAM)
  • Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)
  • Verband der Europäischen chemischen Industrie (CEFIC)
  • VILF Verband der Ingenieure des Lack- und Farbenfaches e. V.
Es werden weder direkte noch indirekte Geld- oder Sachzuwendungen an politische Parteien oder Personen geleistet.