19. Gesellschaftliche Einflussnahme

Die Hochschule legt ihre Einflussnahme an wesentlichen Entscheidungen in Politik und Gesellschaft dar.

Sie legt die wesentlichen Aspekte von Einflussnahme externer gesellschaftlicher Anspruchsgruppen auf Entscheidungen der Hochschule dar. Weiter legt die Hochschule zur Herkunft und Verwendung von Drittmitteln Rechenschaft ab.

Die NORDAKADEMIE versteht sich als unabhängige, überparteiliche Einrichtung und verfolgt als solche keine allgemeinpolitischen Interessen. Sie unterstützt weder Parteien noch Politiker im Einzelnen durch die Gabe von Spenden. Auch werden keine Zahlungen an Regierungen oder Organisationen geleistet, die als politische Einflussnahme gewertet werden könnten.

Um die politische Unabhängigkeit der Hochschule zu zeigen, stellt die NORDAKADEMIE innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten vor politischen Wahlen jeglichen presseträchtigen Dialog mit Vertretern der Politik ein, der in anderen Zeitraum durchaus gepflegt wird.
Im Zusammenhang mit Eingaben in die Hochschulgesetzgebung leistet die NORDAKADEMIE konsultative Unterstützung – sowohl um der Aufforderung vom Land zur Stellungnahme in Bezug auf neue Gesetzesentwürfe nachzukommen, als auch proaktiv als freiwilliges Angebot durch die NORDAKADEMIE selbst, wie zum Beispiel im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein zur Einräumung des Promotionsrechts für Fachhochulen.

Die NORDAKADEMIE ist stets daran interessiert, neue Kooperationen mit Unternehmen zu knüpfen und engagiert sich in entsprechenden Organisationen und Unternehmensverbänden, insbesondere im Bundesdeutschen Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management (B.A.U.M. e.V.). Mit dem betrieblichen Beirat und der Ausbilder-Konferenz aller Partnerunternehmen hat sie Einrichtungen für den Austausch installiert, die sicherstellen sollen, dass die Ausstattung sowie Studiengänge und Curricula sowohl inhaltlich als auch methodisch den zukünftig zu erwartenden Anforderungen der Wirtschaftspraxis tatsächlich entsprechen.

Gleichzeitig verbürgt die Hochschulverfassung die Autonomie der Hochschule gegenüber ihren Trägern und Partnerunternehmen, indem sie allen Hochschulangehörigen die Freiheit von Forschung und Lehre zusichert. Die Mitglieder des Senats sind in Hochschulangelegenheiten ebenfalls nicht an Weisungen der Trägergesellschaft gebunden.
Einnahmen der NORDAKADEMIE resultieren nahezu ausschließlich aus Studiengebühren, Mieterlösen und Mensaerlösen sowie ergänzend aus Mitteln des Hochschulpakts Schleswig-Holstein und der NORDAKADEMIE Stiftung. Weitere Drittmittel für Forschungsvorhaben flossen der NORDAKADEMIE im vergangenen Geschäftsjahr ausschließlich von anerkannten Förderinstitutionen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zu. Umfang und Herkunft von Einnahmen der NORDAKADEMIE sind dem Jahresabschluss zu entnehmen, der in seiner jeweils aktuellen Fassung im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht ist.

Eine Aufstellung von Drittmitteln zum Zwecke der Forschung ist im Forschungsbericht der NORDAKADEMIE einzusehen (https://www.nordakademie.de/fileadmin/dateien/downloads/Dokumente/Forschung/Forschungsbericht_2016-2017_HP.pdf).