19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

EWR achtet die nationale und europäische Gesetzgebung und hält sich an geltende Richtlinien zur Mitwirkung in Gremien oder Arbeitskreisen.

EWR nimmt keinen direkten Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren.  Durch die Mitarbeit in Arbeitsgremien und die Mitgliedschaft in branchenspezifischen Verbänden wie z. B. IHK, Arbeitgeberverband, Bundesverband mittelständischer Wirtschaft e. V., Deutsche Vereinigung der Gas- und Wasserwirtschaft (DVGW), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und Verband kommunaler Unternehmen (VKU) trägt das Unternehmen Sorge, dass seine Interessen wahrgenommen werden.

Darüber hinaus kooperiert EWR mit der Kreishandwerkerschaft sowie den Handwerksinnungen, die im Rahmen des Vereins E-Partner-Energie e. V. unterstützt werden.

Als Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Anteilen hält EWR sich an das Parteiengesetz und tätigt keine politischen Spenden.

Eine eigene Kundensparte stellen die Kommunen dar, die durch eine Fachabteilung separat betreut werden. Mit dem Verein "Kommunale Partner" bietet EWR den Kommunen eine Plattform zum regelmäßigen Austausch an.