Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Der in unserem Konzern eingerichtete „Arbeitskreis Recht“ unterstützt die Konzerngesellschaften im Sinne eines fortlaufenden Prozesses bei der Überwachung und Umsetzung gesetzlicher Neuerungen, damit diese zeitnah in die betrieblichen Abläufe integriert werden können. Eine Richtlinie für den Arbeitskreis stellt sicher, dass eine strukturierte Überwachung von gesetzlichen Neuerungen, die den SWLH Konzern betreffen, sichergestellt wird. Zudem soll gewährleistet werden, dass eine Umsetzung der jeweiligen Neuerungen auch Eingang in den Betriebsablauf findet. Insgesamt 26 Rechtsgebiete sind derzeit definiert, die der fortlaufenden Überwachung durch die Rechtsgebietsverantwortlichen unterliegen. Insofern sind für uns alle Gesetzgebungsverfahren von Interesse, die mit Auswirkungen für unsere Arbeit verbunden sind.
Der SWLH Konzern betreibt keine Lobbyarbeit, verhält sich parteipolitisch neutral und Parteispenden werden nicht getätigt. Spezifische Richtlinien sind im Verhaltenscodex im Compliance Management System Groupement Européen des entreprises et Organismes de Distribution d’Energie festgelegt und werden im Rahmen der jährlichen Compliance-Berichte überprüft.
Die Stadtwerke sind Mitglied in branchenspezifischen Verbänden wie zum Beispiel Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. – Technisch-wissenschaftlicher Verein (DVGW), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) sowie der GEODE (Groupement Européen des entreprises et Organismes de Distribution d’Energie).
Der Stadtverkehr Lübeck ist Mitglied im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und die Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft ist Mitglied im Omnibus Verband Nord (OVN).