19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Sparkasse Freiburg - Nördlicher Breisgau ist Mitglied des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe.

Darüber hinaus ist die Sparkasse Freiburg - Nördlicher Breisgau unter anderem Mitglied bei folgenden Einrichtungen:
- Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
- Klimaschutz am Oberrhein e.V.

Die Sparkasse hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (Gesetz über das Kreditwesen, Gesetz über den Wertpapierhandel, Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten etc.), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (Sparkassengesetz, Sparkassen-Satzung).

Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie z.B. Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, strafbare Handlungen, Insiderhandel, Marktmanipulation. Weiter sind Regeln zum Datenschutz, Embargovorschriften/Finanzsanktionen und die Geldtransferverordnung zu beachten. Die Sparkasse überprüft regelmäßig und risikoorientiert im Rahmen ihrer Risikoanalyse zu Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen die vorhandenen Standorte. Für 2020 wurden keine signifikanten Risiken ermittelt. Neue gesetzliche Regelungen traten in 2020 in den Bereichen Geldwäschegesetz und den Auslegungs- u. Anwendungshinweisen der BaFin dazu, dem Gesetz zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen und in Form des Risikoreduzierungsgesetzes in Kraft.

Bei neuen rechtlichen Entwicklungen werden die Fachbereiche vom jeweiligen Beauftragten unterstützt. Die Beauftragten informieren die Mitarbeiter über Änderungen bei gesetzlichen Vorgaben und Feststellungen aus Kontroll- und Überwachungshandlungen. Die Beauftragten erstellen regelmäßig oder ad-hoc Berichte an den Vorstand. Diese Berichte werden auch an die Innenrevision und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, an den Verwaltungsrat weitergeleitet.

Wir spenden nicht an Parteien und Politiker. Es besteht keine Mitgliedschaft in politischen Vereinigungen oder Parteien.