Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Kreissparkasse Saarlouis ist Mitglied im Sparkassenverband Saar. Dieser gehört wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände zum Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Der DSGV nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der EU wahr und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch die Kreissparkasse Saarlouis wird regelmäßig von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Saar sowie anlassbezogen von der BaFin bzw. der Dt. Bundesbank geprüft.
Die KSK Saarlouis hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten. Neben Regelungen, den alle Kreditinstitute unterworfen sind (z.B. KWG, GWG, WpHG…), gelten zusätzliche sparkassenrechtliche Bestimmungen, die sich aus dem Saarländischen Sparkassengesetz ergeben. Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren erfolgen grundsätzlich über den saarländischen Sparkassenverband bzw. über den DSGV. Die Kreissparkasse Saarlouis tätigt keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder sonstige politische Vereinigungen und gehört auch keiner politischen Organisation an.
Wesentliche Risiken in Bezug auf Compliance, die mit der Geschäftstätigkeit verknüpft sein könnten, werden nicht gesehen.