19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Sparkasse Rhein-Maas hält sich an geltendes Recht und Gesetz; dabei unterliegt sie einer Vielzahl gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen auf nationaler und internationaler Ebene, die einer ständiger Aktualisierung und Weiterentwicklung unterliegen. Aufgrund vorgenannter Anforderungen hat die Sparkasse Compliance-Funktionen (s. auch Kriterium 20) eingerichtet, welche den Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, begegnen. 

Wesentliche Risikofälle haben sich in 2018 nicht ergeben.  

Die Sparkasse Rhein-Maas ist Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) und über diesen dem Deutschen Sparkassen-und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe, begleitet und nimmt Stellung zu relevanten regulatorischen und gesetzgeberischen Anforderungen und Gesetzgebungsverfahren. Dazu gehören u.a. die MaRisk-Novelle, die „Payment Service Directive 2“ (PSD2), das Umsetzungsgesetz zur Zahlungskontenrichtlinie (ZKG) sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Der DSGV bündelt die Interessen seiner Mitglieder und organisiert die Willensbildung innerhalb der Sparkassen-Finanz-Gruppe.  

Direkten Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren nehmen wir nicht.  

Die Sparkasse Rhein-Maas spendet nicht an Parteien und Politiker. Mögliche Risiken durch eine politische Einflussnahme entfallen deshalb.