19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die SaarLB ist aktives Mitglied folgender Bankenverbände: Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV), Sparkassenverband Saar, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) sowie im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Diese Verbände vertreten die Interessen der jeweiligen Bankengruppen.  

Die SaarLB unterliegt als Anstalt des öffentlichen Rechts den umfangreichen gesetzlichen Regelungen für Kreditinstitute (insbesondere CRR/CRD, KWG, GWG und zahlreiche EU-Verordnungen) sowie sparkassenrechtlichen Bestimmungen (Saarländisches Sparkassengesetz); sie unterliegt der Aufsicht durch Bundesbank, BaFin und Sparkassenaufsicht des Saarlandes. Über die Einhaltung sämtlicher rechtlicher und aufsichtsrechtlicher Vorgaben hinaus hat die Bank hierzu kein eigenes Konzept vorgesehen.  

Die SaarLB hat Fördergrundsätze veröffentlicht, nach denen sie Projekte, Institutionen und Einrichtungen unterstützt. Diese Grundsätze gelten analog für die LBS. An Parteien oder Wahlvereinigungen werden weder Geld- noch Sachspenden geleistet. Von einer Fördermaßnahme ausgeschlossen sind im übrigen Projekte, die gegen die guten Sitten verstoßen, die einen politischen Hintergrund aufweisen oder direkt von einer der politischen Parteien eingereicht werden. Dementsprechend wurden auch im Berichtszeitraum keine politischen Spenden oder Förderungen gewährt.  

Die SaarLB ist Mitglied im Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (VfU), einem Netzwerk von Finanzdienstleistern, das am politischen Dialog zu einer nachhaltigen Wirtschaft teilnimmt und sich mit der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in Geschäfts- und Managementprozessen und nachhaltigen Finanzdienstleistungen beschäftigt.  

Die Einbindung der Unternehmensführung sowie die Überprüfung des Konzepts erfolgen im Rahmen der Maßnahmen, Ziele und Prozesse des Nachhaltigkeitsmanagements.  

Der in § 25a KWG verankerten, übergreifenden Anforderung an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet, wird die Bank mit einem Bündel an Maßnahmen und Tätigkeiten gerecht: Beispielhaft zu nennen sind die Erstellung und (mindestens) jährliche Aktualisierung der Geschäfts- und Risikostrategie, das umfangreiche Anweisungswesen und die Compliance-Funktion nach den entsprechenden EU-Vorgaben sowie nach MaRisk.  

Aufgrund ihres Geschäftsmodells sowie der bereits umgesetzten Maßnahmen sieht die Bank keine Risiken im Hinblick auf Compliance.  

Zu den für die SaarLB relevanten aktuellen Gesetzgebungsverfahren und aufsichtsrechtlichen Konsultationen umfassen u. a. verschiedene Vorhaben im Bereich Sustainable Finance, den Umgang mit notleidenden Krediten (NPL), die MREL-Anforderungen sowie die Überarbeitung der Handelsbuchvorschriften.