Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Es gibt hier keine Veränderungen zu 2018. Die Sparda-Bank Südwest eG ist als Finanzinstitut von einigen gesetzlichen Regelungen betroffen. Dazu zählen zum Beispiel das Kreditwesengesetz (KWG), das Genossenschaftsgesetz, die Liquiditätsverordnung (LiqV), die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie an die Compliance-Funktion (MaComp).
Darüber hinaus zählen zu unseren zentralen Prinzipien die strenge Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regeln (Compliance), ein verantwortungsvoller Umgang mit allen Risiken sowie eine transparente Gestaltung der Geschäftsprozesse (Details siehe Kriterium 20).
Die Sparda-Bank Südwest eG als Genossenschaftsbank ist Mitglied im Verband der Sparda-Banken e.V. Dieser nimmt die Interessensvertretung der Sparda-Banken auf Landesebene wahr. Dazu beteiligt sich der Verband mit Stellungnahmen und schriftlichen Eingaben an Anhörungen und Konsultationen, führt Gespräche mit Ministern, Abgeordneten sowie Wirtschaftsvertretern und fördert den Austausch seiner Mitglieder mit der Politik. Außerdem ist die Sparda-Bank Südwest eG Mitglied im BVR, welcher die Interessen der Volks- und Raiffeisenbanken vertritt.
Mit unserem Anspruch auf Unabhängigkeit verfolgen wir keine intensive Vernetzung und Einflussnahme auf politischer Ebene. Vielmehr ist es unser Leitgedanke, in Einklang mit unserem Werteverständnis nach politischer Neutralität und Transparenz zu streben. Daher gibt es für unser Haus auch kein Konzept, um politische Einflussnahme auszuüben und dies ist auch für die Zukunft nicht geplant. Ergo können auch keine Auswirkungen festgestellt bzw. überprüft werden.
Bei der Spendenvergabepraxis durch den Gewinnsparverein der Sparda-Bank Südwest e.V. gilt, dass Spenden nur an regionale Vereine und Einrichtungen vergeben werden.