19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Kreissparkasse Biberach ist Mitglied des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg (SVBW). Der SVBW gehört wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände zu den Trägern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Der DSGV nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist für die Kreissparkasse Biberach eine Selbstverständlichkeit. In der Kreissparkasse Biberach ist eine Compliance-Funktion nach MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) eingerichtet, deren Ziel es ist, generell auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben hinzuwirken. Darüber hinaus sind für die Bereiche Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Wertpapiergeschäft, Datenschutz und Informationssicherheit Beauftragte benannt, die mit der Umsetzung dieser Themen betraut sind.

Die Kreissparkasse Biberach verhält sich politisch neutral und tätigt grundsätzlich keine Spenden oder sonstige Zuwendungen an Regierungen, Politiker und Parteien. Der Vorstand handelt unabhängig von politischer Einflussnahme.

Für die Kreissparkasse Biberach entstehen daraus keine gesonderten Risiken; ein gesondertes Konzept zur Verhinderung von politischer Einflussnahme existiert nicht. Für die Tätigkeit des Compliance-Beauftragten besteht ein internes Konzept (vgl. Kriterium 20).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu angehalten, rechtskonform zu handeln und somit externe und interne Regeln und Gesetze zu befolgen. Die Überwachung dieser Vorgaben wird durch die Compliance-Beauftrage übernommen, welche direkt dem Vorstand unterstellt ist.

Wie in den Leistungsindikatoren zu den Kriterien 19 und 20 beschrieben, werden keine Spenden an politische Parteien vergeben. Ebenso erfolgt kein Sponsoring ihrer Veranstaltungen und Aktivitäten. Des Weiteren sind keine Korruptionsvorfälle bekannt und es wurden keine Bußgelder und monetären Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften verhängt.