19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Grundsätzlich steht Metzler im regelmäßigen Austausch mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie Verantwortlichen in der Politik. Dabei verfolgt Metzler die Absicht, ein stabiles, faires und transparentes Finanzsystem zu gewährleisten. Metzler vertritt hierbei seine Interessen bei Gesetzgebungsverfahren nur im Rahmen der Tätigkeit verschiedener Verbände und Vereinigungen, denen Metzler angehört. Hierzu findet im Jahr 2018 eine erneute Kontrolle unserer Mitgliedschaften in Verbänden statt. Eine weitere diesbezügliche Risikoanalyse liegt derzeit nicht vor, da aus den beschriebenen Absichten und Zielen keine wesentlichen Risiken erkennbar sind.
Metzler und seine Mitarbeiter sind Mitglied in verschiedenen Verbänden, insbesondere in den wichtigsten Branchenverbänden wie dem Bundesverband deutscher Banken (BdB). Neben branchenüblichen Mitgliedschaften zählen zu weiteren Mitgliedschaften insbesondere regionale und kulturelle Organisationen und Verbände.
Metzler tätigte auch im Berichtsjahr 2018 keine veröffentlichungspflichtigen Spenden an politische Parteien oder ihnen nahestehenden Organisationen. Alle wesentlichen Mitgliedsbeiträge im Inland lagen bei rund 234.000 EUR.

Die für Banken relevanten Gesetze sind u.a. KWG, WpHG, GwG, HGB, BGB sowie zahlreiche weitere Gesetze und Bestimmungen mit Bezug zum Finanzdienstleistungssektor. Im Folgenden ein Auszug neuer Gesetze, die für die Metzler Gruppe im Inland relevant waren/sind:
- Die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID, Markets in Financial Instruments Directive) ist das regulatorische Rahmenwerk für Wertpapiergeschäfte in Europa. Die Regeln der MiFID-Reform (MiFID II) sind ab Januar 2018 anzuwenden.
- Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO): Ziel ist eine weitgehende Vereinheitlichung europäischer Datenschutzrechte und trat im Mai 2018 in Kraft.
- Das neue Geldwäschegesetz (GwG): Dieses führt zu einer Verschärfung der Maßnahmen zur Geldwäscheprävention und ist bereits im Geschäftsjahr, Juni 2017 in Kraft getreten.