Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Als Beratungsunternehmen für die öffentliche Hand sind für die PD grundsätzlich alle Gesetzgebungsverfahren von Interesse, sofern diese zu einer erhöhten oder verminderten Investitionsbereitschaft der öffentlichen Verwaltung führen können.
Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich die PD durch ihre Satzung zu strikter Neutralität und betreibt kein Lobbying. Politiker und Parteien oder damit verbundene Einrichtungen werden weder finanziell noch mit Sachleistungen unterstützt.
Die PD ist per Satzung verpflichtet, ihre öffentlichen Gesellschafter auf Wunsch im Rahmen von Beratungsleistungen zu unterstützen. Hierbei berät das Unternehmen unabhängig davon, ob die beratene Institution selbst beispielsweise durch eine Weisung eines Parlaments beeinflusst ist oder nicht.
Um eine Einflussnahme auf Entscheidungsprozesse ausschließen zu können, hat die PD einen Compliance- und Antikorruptionsbeauftragten benannt, der direkt an die Geschäftsführung berichtet.