Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Im Rahmen des demokratischen Meinungsbildungsprozesses bringt sich die BFS als Mitglied des BVR (Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken) ein. Der BVR nimmt als Spitzenverband die Interessen der genossenschaftlichen Bankengruppen wahr, insbesondere bei geschäftspolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragestellungen gegenüber Institutionen des Bundes oder der Europäischen Union.
Aktuell relevante Gesetzgebungsverfahren sind:
- die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
- die Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp)
- die Basel I-III Richtlinien
- die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere des 11. Senats
- das Kreditwesengesetz (KWG)
- das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die Auswirkungen aus MiFiD II / MAR
- die Liquiditätsverordnung (LiqV)
- die Verordnung über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten (AnaCredit)
- die Kapitaladäquanzverordnung und –richtlinie CRR/CRD IV
- das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz (ZAG)
- die EU-Datenschutzgrundverordnung
Die BFS verhält sich politisch neutral, betreibt keine Lobbyarbeit und vergibt keine Spenden an Parteien oder Politiker.