Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Politische Interessenvertretung
Die Kreissparkasse Steinfurt ist Mitglied im Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe: der Management-Akademie und der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe – University of Applied Sciences. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel der Verein Wissenschaftsförderung der Sparkassen-Finanzgruppe, die Eberle-Butschkau-Stiftung sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Die Kreissparkasse Steinfurt vergibt keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundenen Einrichtungen.
Die relevanten Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsverfahren für die Kreissparkasse Steinfurt umfassen unter anderem:
- die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
- die Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp)
- die Basel I-III Richtlinien
- die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere des 11. Senats
- das Kreditwesengesetz (KWG)
- das Sparkassengesetz Nordrheinwestfalen (SpkG NRW)
- die Kapitaladäquanzverordnung und -richtlinie CRR/CRD IV
- Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II)
- Zahlungsdiensterichtlinie PSD II
- Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
- Zahlungskontengesetz
- Entgelttransparenzgesetz
- Geldwäschegesetz (GWG)
- Kreditwesengesetz (KWG)
- Benchmarkverordnung (BMR)
- Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
- EU-Whistleblower-Richtlinie