19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Die Kreissparkasse Steinfurt ist Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der SVWL gehört wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände zu den Trägern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Der DSGV nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch die Kreissparkasse Steinfurt wird regelmäßig vom BaFin (Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen) geprüft.

Wie im Sparkassengesetz verankert, gilt das Regionalprinzip. Das heißt, dass sich die Kreissparkasse Steinfurt auf die Vermögensbildung, Wirtschaftsförderung und Förderung der Gesellschaft in ihren 20 Kommunen aus dem Geschäftsgebiet konzentriert. Die Kreissparkasse Steinfurt unterliegt als von der EZB beaufsichtigtes Institut einer Vielzahl von regulatorischen und gesetzgeberischen Anforderungen.

Die relevanten Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsverfahren für die Kreissparkasse Steinfurt umfassen unter anderem:
Die Kreissparkasse Steinfurt vergibt keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundenen Einrichtungen.