Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Sparkasse Leverkusen unterliegt als Kreditinstitut zahlreichen rechtlichen Anforderungen. Neben den Regelungen, die für alle Kreditinstitute gelten, wie zum Beispiel das Gesetz über das Kreditwesen (KWG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Capital Requirements Regulation (CRR) oder das Geldwäschegesetz (GwG), sind auch spezielle sparkassenrechtliche Bestimmungen, wie das Sparkassengesetz (SpkG NW) oder die Sparkassenverordnung (SpkVO) zu beachten.
Die Sparkasse Leverkusen ist Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) angeschlossen. Der DSGV als unser Dachverband vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Die Grundlagen des Sparkassenwesens werden durch den Gesetzgeber in Form des Sparkassengesetzes geregelt. Die Sparkasse Leverkusen unterliegt neben den landesrechtlichen Bestimmungen zusätzlich den Regeln des Gesetztes über das Kreditwesen (KWG), das in die Bundeskompetenz fällt.
Die Sparkasse Leverkusen tätigt keine Spenden oder andere Zahlungen zur Unterstützung politischer Tätigkeiten an Parteien und Politiker oder politische Vereinigungen und betreibt keine eigene Lobbyarbeit und plant dies auch nicht. Wesentliche Risiken erkennen wir vor dem beschriebenen Hintergrund nicht und müssen auch nicht regelmäßig analysiert werden.