Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Zinsüberschuss 135,4 Mio. Euro
Provisionsüberschuss 59,8 Mio. Euro
Sonstige betriebliche Erträge 3,9 Mio. Euro
   
Personalaufwand 79,3 Mio. Euro
Sachaufwand/Investitionen 36,9 Mio. Euro
Steuern vom Einkommen und Ertrag 16,3 Mio. Euro
hiervon: Gewerbesteuern 8,3 Mio. Euro
Jahresüberschuss 14,7 Mio. Euro
   
Sparkassen-Ertrag für das Gemeinwohl 6,3 Mio. Euro
hiervon: Spenden, Zweckerträge aus Sparlotterie, Zustiftungen, Sponsoring und Wirtschaftsförderung, Stiftungsausschüttungen, Co-Finanzierung der Schuldnerberatung 1,9 Mio. Euro
hiervon: Ausschüttung aus dem Jahresüberschuss 4,4 Mio. Euro