Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Die Bilanzsumme für das Geschäftsjahr 2019 beträgt 280 Mio. Euro. Das Kreditvolumen im Aktivgeschäft kann nach Regionen aufgeteilt werden. Zum 31.12.2019 ergibt sich deutschlandweit ein Kreditvolumen in Höhe von 161 Mio. Euro. Die deutliche Mehrzahl erstreckt sich dabei auf die Metropolregion Nürnberg.

Die Komponenten des verteilten wirtschaftlichen Wertes umfassen unter anderem Lohn- und Gehaltszahlungen in Höhe von 1.766 TEUR, Spenden und Sponsoring in Höhe von 14,36 TEUR und Steuerzahlungen in Höhe von 1.256 TEUR (exkl. Vorsteuer, Stand 24.04.2020 aufgestellter JA).