Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Folgende Tabelle stellt den direkt erwirtschafteten und verteilten wirtschaftlichen Wert der Bundesdruckerei GmbH dar:



Auf eine länderspezifische Aufschlüsselung wird verzichtet, da die Bundesdruckerei GmbH ihren Standort in Deutschland hat, den Großteil ihrer Umsätze in Deutschland erwirtschaftet und Beschaffung vornehmlich in Deutschland getätigt wird.  

Mittelfristig soll geprüft werden, inwiefern und in welchem Umfang in Zukunft dieser Leistungsindikator für die gesamte Bundesdruckerei-Gruppe erhoben wird.


Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 1
Es gibt keine branchenspezifischen Ergänzungen.
Branchenspezifische Ergänzungen Überschrift 2
Es gibt keine branchenspezifischen Ergänzungen.