Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Hierzu kann ich keine Angaben machen, da ich mich als neues Unternehmen noch im Aufbau befinde.
Thomas Tillmann Consulting ist ein Ein-Mann Beratungsunternehmen auf freiberuflicher Basis, das als Betriebsstätte nur ein Büro (Homeoffice) in Deutschland unterhält. Es gibt keine Kapitalgeber. Zahlungen an der Staat erfolgen auf Basis der Umsatzsteuer- und Einkommensteuergesetzgebung. Mitarbeiter und daher Gehälter oder andere Leistungen an diese gibt es keine.

Wirtschaftliche Erlöse sind aktuell noch nicht erfolgt. Darüber hinaus möchte ich nicht weiter dazu berichten, da das direkte Rückschlüsse auf die Einkommenssituation meiner Person zulässt, was zudem dem Bundesdatenschutzgesetz widerspricht.