Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Das Gesamtbudget des AWI betrug im Jahr 2019 TEUR 176.386 im Soll. Davon betrug die institutionelle Förderung TEUR 144.986. Mit TEUR 31.400 stellten die Drittmittel rd. 18 Prozent des Sollansatzes dar.

Die institutionelle Förderung des AWI wird zu 90 Prozent durch Mittel des Bundes, genauer des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, finanziert. 10 Prozent der institutionellen Förderung tragen die Sitzländer des AWI. Dies waren im Jahr 2019 Bremen, Brandenburg und Schleswig-Holstein. Diese Mittelgeber erhalten im Rahmen des Jahresabschlusses eine umfassende Berichterstattung zum Haushalt des AWI und zur Mittelverwendung. Weiterhin erfolgt eine Berichterstattung an die Helmholtz-Gemeinschaft.