Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

in Tausend Euro 2019 2018
Umsatzerlöse (inkl. Bestandsveränderungen)  126.649 159.569
Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen  67.250 91.884
Andere aktivierte Eigenleistungen  232 338
Sonstige betriebliche Erträge 5.846 8.017
Personalaufwand -16.389 -17.844
Abschreibungen -17.543 -21.899
Finanzergebnis -8.092 -7.848
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.913 9.508
Steuern vom Einkomen und Ertrag 1.329 783
Ergebnis nach Steuern 18.529 19.302
Sonstige Steuern 2.544 2.411
Konzernjahresüberschuss 15.985 16.891