Leistungsindikator G4-EC1
Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert.
Die RETA Staßfurt ist als Tochtermunternehmen der REMONDIS SE & Co. KG von der Offenlegung des Jahresabschlusses/Lageberichts befreit.
§ 264 Abs. 3 Pflicht zur Aufstellung - Befreiung
Gem. 264 Abs. 3 können Kapitalgesellschaften, die zu einem Konzern gehören und in den Konzernabschluß einbezogen werden, unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses/Lageberichts im Handelsregister befreit werden:
1. Alle Gesellschafter des Tochterunternehmens haben der Befreiung zur Offenlegung für das jeweilige Geschäftsjahr zugestimmt.
2. Das Mutterunternehmen hat sich bereit erklärt für die von dem Tochterunternehmen bis zum Abschlußstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen (Verlustübernahme)
3. Der Konzernabschluß und -lagebericht des Mutterunternehmens sind nach den geltenden Vorschriften aufgestellt.
4. Die Befreiung des Tochterunternehmens ist im Anhang des Konzernabschlusses anzugeben.
Das Sponsoring belief sich im Jahr 2017 auf etwa 20.000 Euro.