Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Der von der Sparkasse Bodensee direkt erwirtschaftete wirtschaftliche Wert im Jahr 2020 betrug 120.746.383,90 Euro.  

Der Personalaufwand einschließlich sozialer Abgaben und Aufwendungen im Jahr 2020 betrug 43.987.760,73 Euro. Über unser gesellschaftliches Engagement - als Teil unseres öffentlichen Auftrags - hinaus engagieren wir uns zudem für eine Vielzahl sozialer Initiativen, kultureller Angebote und sportlicher Projekte in der Bodenseeregion. Insgesamt haben wir zusammen mit unserer Stiftung im vergangenen Jahr mehr als 347.000 Euro für Bildung, Soziales, Sport, Umwelt oder Forschung, Wirtschaft, und Wissenschaft zur Verfügung gestellt.