Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

  Euro
Einnahmen 127.826.019,20 €
= unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert 127.826.019,20 €
   
Betriebskosten 24.650.738,92 €
+ Löhne und sonstige betriebliche Leistungen 46.874.682,57 €
+ Zahlungen an Kapitalgeber 11.423.346,29 €
+ Zahlungen an die Regierung 13.589.241,31 €
+ Investitionen in die Gemeinschaft 509.941,30 €
= ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert 97.047.950,39 €
   
   
unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert 127.826.019,20 €
- ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert 97.047.950,39 €
= beibehaltener wirtschaftlicher Wert 30.778.068,81 €
  Datenquelle: vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung vom 18.03.2021    

Berechnungsgrundlage:
Einnahmen: Zinseinnahmen aus Kredit und Geldmarktgeschäften, Zinseinnahmen aus festverzinslichen Wertpapieren, Einnahmen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Einnahmen aus Beteiligungen, Einnahmen aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen, Provisionseinnahmen, Einnahmen aus Finanzgeschäften, Einnahmen aus dem Wertpapierhandel, Sonstige betriebliche Erträge (ordentliche Erträge, Veräußerungsgewinne aus Grundstücken und Gebäuden Anlagevermögen, Veräußerungsgewinne aus sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens und Betriebs- und Geschäftsausstattung)  

Betriebskosten: Verwaltungsaufwendungen ohne Sponsoring (EDV-Kosten, Aufwendungen für die Nutzung eigener und fremder Grundstücke, Kommunikations- und Transportkosten, Werbeaufwand ohne Sponsoring, Bürokosten), übriger Sachaufwand, aperiodischer Sachaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen (ordentliche Aufwendungen), Provisionsaufwendungen  

Löhne: Personalaufwand, Abfindungen  
Zahlungen an Kapitalgeber: Zinsaufwendungen  
Zahlungen an die Regierung: Steuern vom Einkommen und Ertrag, sonstige Steuern, Steuerzinsen   Investitionen in die Gemeinschaft: Spenden, Sponsoring