Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Die Angaben beziehen sich auf alle Gesellschaften im WASGAU Konzern.

  Wert 2018 in T-Euro Wert 2017 in T-Euro
Erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert 550.470 548.230
Verteilter wirtschaftlicher Wert
(Betriebskosten, Löhne, betriebliche Leistungen,
Steuern, Zahlungen an Fremdkapitalgeber)
547.313 542.076
Zurückbehaltener wirtschaftlicher Wert 3.157 6.154


Da die WASGAU ausschließlich in Deutschland und vorrangig in den Regionen Rheinland-Pfalz und Saarland tätig ist, wurde keine länderspezifische Schlüsselung vorgenommen.