Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Das operative Ergebnis des Metzler-Konzerns betrug im Berichtsjahr 2018 rund 201 Mio. EUR. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen lagen im Berichtsjahr bei rund 179 Mio. EUR. Investitionen in das Gemeinwesen erfolgten durch Spenden der Bank von rund 831.000 EUR. Der Jahresüberschuss von 2,3 Mio. EUR wird in voller Höhe als seit Jahrzehnten unveränderte Dividende an die Aktionäre der Holding ausgeschüttet.
Weitere Zahlen aus der Gewinn-und Verlust-Rechnung finden sich im Geschäftsbericht 2018 (ab Mai 2019) auf der Homepage: www.metzler.com/de/metzler/bankhaus/presse-news.