Leistungsindikatoren zu Kriterium 18

Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: „unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert“ abzüglich des „ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts“.

b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.

Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert

            Euro
Erlöse    198.517.757,82
= unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert  198.517.757,82
   
Betriebskosten     -41.442.656,15
+ Löhne und Leistungen für Angestellte     -77.195.208,14
+ Zahlungen an Kapitalgeber     -27.608.531,29
+ Zahlungen an den Staat     -18.475.853,84
+ Investitionen auf kommunaler Ebene      -1.217.222,02
= ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert -165.939.471,44
   
   
Unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert  198.517.757,82
- ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert -165.939.471,44
= beibehaltener wirtschaftlicher Wert    32.578.286,38



Erläuterung der Berechnungsgrundlagen:
Erlöse:
Zinseinnahmen aus Kredit- und Geldmarktgeschäften, Zinseinnahmen aus festverzinslichen Wertpapieren, Einnahmen aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Einnahmen aus Beteiligungen, Einnahmen aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen, Provisionseinnahmen, Einnahmen aus Finanzgeschäften, Einnahmen aus dem Wertpapierhandel, sonstige betriebliche Erträge (ordentliche Erträge, Veräußerungsgewinne aus Grundstücken und Gebäuden – Anlagevermögen, Veräußerungsgewinne aus Grundstücken und Gebäuden - Betriebs- und Geschäftsausstattung)  
Betriebskosten:
Verwaltungsaufwendungen ohne Sponsoring (EDV-Kosten, Aufwendungen für die Nutzung eigener und fremder Grundstücke, Kommunikations- und Transportkosten, Werbeaufwand ohne Sponsoring, Bürokosten), übriger Sachaufwand, aperiodischer Sachaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen (ordentliche Aufwendungen), Provisionsaufwendungen  
Löhne und Leistungen für Angestellte: Personalaufwand, Abfindungen  
Zahlungen an Kapitalgeber: Zinsaufwendungen  
Zahlungen an den Staat: Steuern vom Einkommen und Ertrag, sonstige Steuern, Steuerzinsen  
Investitionen auf kommunaler Ebene: Spenden, Sponsoring