18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Das Engagement für die Gesellschaft ist ein grundlegendes Merkmal der Sparkassen. Grundlage hierfür ist der in der Sparkassenordnung festgeschriebene öffentliche Auftrag, wodurch die Sparkassen die Aufgabenerfüllung der Kommunen unter anderem in den sozialen und kulturellen Bereichen unterstützen.  
Durch die enge Bindung an die Region entsteht ein gemeinsames Interesse mit den Menschen und Unternehmen vor Ort. Sport, Kultur, Wissenschaft oder ein funktionierendes soziales Umfeld tragen zur Steigerung der Lebensqualität bei und sind wichtige Standortfaktoren. Deshalb macht es sich die Kreissparkasse seit jeher zum Ziel, karitative Zwecke, Sport, Kunst und Kultur in der Region zu fördern. Vom gesellschaftlichen Engagement der Kreissparkasse profitieren vor allem die Bürger in den Landkreisen München, Starnberg und Ebersberg. Zusätzlich leistet sie als Arbeitgeber und Steuerzahler einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwesen in der Region.  

Voraussetzung für die Erfüllung des öffentlichen Auftrags ist der wirtschaftliche Erfolg der Kreissparkasse. Sofern dieser gefährdet ist, hätte das auch Auswirkungen auf den Umfang des Engagements für die Gesellschaft.   Das übergeordnete und auf Dauer einzuhaltende Ziel im Rahmen des gesellschaftlichen Engagements ist die Erfüllung des öffentlichen Auftrags. Die Kreissparkasse nutzt verschiedene Förderformen, um der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags nachzukommen. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Einbindung der Unternehmensführung und der Prozesse bei der Entscheidung über eine Förderung.  

Die Zielsetzung und Grundsätze der Förderformen sind in einer Arbeitsanweisung geregelt. Die Überprüfung des Inhalts sowie der Zielerreichung erfolgt regelmäßig sowie anlassbezogen. Die Einhaltung der Förderkriterien bei Vergabe wird im Rahmen des Vier-Augen-Prinzips geprüft. Alle Förderungen erfolgen unter Berücksichtigung des Orientierungsrahmens für bayerische Sparkassen des Sparkassenverbands Bayern. Die interne Revision prüft in regelmäßigem, in der Regel dreijährigem Turnus die Einhaltung der Vorgaben. Nachfolgend werden die unterschiedlichen Förderformen vorgestellt:

Förderung über die Stiftungen der Kreissparkasse  

Die vier Stiftungen der Kreissparkasse sind mit einem Dotationskapital von insgesamt 14,5 Mio. Euro ausgestattet. Dieses Kapital steht dauerhaft zur Verfügung, um regelmäßig geeignete Projekte im Geschäftsgebiet zu fördern. Die Stiftungen fördern überwiegend Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur, Bildung und Soziales.  

Die Stiftungen der Kreissparkasse sind gemeinnützig und unterliegen als eigenständige juristische Personen ihren jeweiligen, satzungsmäßig definierten Handlungsprinzipien. In diesem Rahmen entscheidet der jeweilige Stiftungsvorstand, dem auch jeweils ein Vertreter der Kreissparkasse angehört, in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über eingehende Anträge und die Vergabe von Zuwendungen.  

Im Jahr 2021 wurde unter anderem die Umstellung auf Mehrweggeschirr bei „Essen auf Rädern“ in Haar sowie die Anschaffung von Elektrolastenrädern für zwei gemeinnützige Vereine gefördert.

Spenden und Sponsoring  

Zur gesellschaftlichen Verantwortung für die Region gehört auch das umfangreiche direkte Engagement für soziale, sportliche und kulturelle Zwecke. In diesem Rahmen fördern wir unter anderem die deutsche Umwelt-Aktion und eine regionale Umweltschule, die Projekte an Grundschulen im Geschäftsgebiet durchführen. Mit dem Planspiel Börse tragen wir zur Förderung der finanziellen und wirtschaftlichen Bildung von Schülerinnen und Schülern bei.  

Die Grundsätze, Zuständigkeiten und der Prozess bei der Gewährung von Spenden und Sponsoringmaßnahmen sind in einer Arbeitsanweisung geregelt. Die Entscheidung über die Bewilligung und damit die Einbindung der Geschäftsleitung erfolgt kompetenzabhängig.  

Im Jahr 2021 wurden über 346 Einrichtungen, Initiativen und Vereine mit einem Gesamtvolumen von rund 1,0 Mio. Euro an Spenden und Sponsoring unterstützt.  

Ein Beispiel für das gesellschaftliche Engagement ist die Aktion „Spenden statt Weihnachtskarten“, die seit dem Jahr 2012 durchgeführt wird. Das für Weihnachtspost eingesparte Geld wird großzügig aufgestockt und kommt sozialen Einrichtungen im Geschäftsgebiet zugute. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 100.000 Euro an die Tafeln und Tische in der Region gespendet. Im Jahr 2020 konnten die Mitarbeiter Projekte oder gemeinnützige Initiativen in der Region vorschlagen, die gefördert wurden. In den Vorjahren waren die Begünstigten: Einrichtungen für geistig und körperlich benachteiligte Menschen, Einrichtungen für kranke und benachteiligte Kinder, Nachbarschaftshilfen für die Seniorenbetreuung, Kinderbetreuungseinrichtungen, Freiwillige Feuerwehren, Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung und gemeinnützige stationäre Pflegeeinrichtungen in der Region.  

Zur Sport- und Nachwuchsförderung veranstaltet die Kreissparkasse zudem seit langen Jahren den Kreissparkassenpokal der Schützen, den Kreissparkassen Fußballcup für B-Junioren, den Sparkassen Fußballpokal für Junioren der Klassen D-G sowie den Kreissparkassencup und den Nachwuchscup im Skisport, an denen Sportler aus Vereinen des gesamten Geschäftsgebiets teilnehmen.  

Spenden aus dem sozialen Zweckertrag

Im Rahmen von Spenden aus dem Sozialen Zweckertrag (aus dem PS-Sparen) werden zusätzlich zur regulären Spendentätigkeit der Kreissparkasse weitere Maßnahmen gefördert. Dabei ist ein besonderer Kriterienkatalog zu beachten, den der Sparkassenverband Bayern in Abstimmung mit der bayerischen Aufsichtsbehörde für Glücksspielwesen definiert hat. Maßnahmen, die eine Kommune üblicherweise im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben unter Berücksichtigung der jeweiligen Leistungsfähigkeit zu erfüllen hat, sind davon ausgeschlossen.

Abhängig von der Förderhöhe der einzelnen Maßnahmen ist die Geschäftsleitung bei der Entscheidung über die Durchführung eingebunden (Kompetenzsystem).

Im Jahr 2021 wurden rund 100.000 Euro für Spenden aus dem Sozialen Zweckertrag aufgewendet.

Aus der regelmäßigen bzw. anlassbezogenen Risikoinventur (s. Kriterium 11) ist derzeit kein wesentliches Risiko bekannt, das sich aus dem gesellschaftlichen Engagement der Kreissparkasse ergibt.