Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Der Beschaffungsprozess befindet sich derzeit in der Überarbeitung und wird in 2019 in Kraft treten. Im ersten Schritt werden 20 % der Lieferanten bewertet und damit die getroffenen Vereinbarungen hinterfragt. Für 2020 ist das Ziel 100 % vorgegeben.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die WESSLING GmbH unterhält Standorte ausschließlich in Deutschland, für die sämtlich die Werte und Ziele des WESSLING Leitbildes gelten. Die Einhaltung wird von den Gesellschaftern und der Geschäftsführung strikt eingefordert.  Im Kontext der für 2019 von der Geschäftsführung vorgegebenen Novellierung des Beschaffungsprozesses zur angemessenen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wird überprüft, ob von Standorten Geschäftsbeziehungen unterhalten werden, die eine genauere Überprüfung auf Einhaltung der Menschenrechte erfordern.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Der Beschaffungsprozess befindet sich derzeit in der Überarbeitung und wird in 2019 in Kraft treten. Im ersten Schritt werden 20 % der Lieferanten bewertet und damit die getroffenen Vereinbarungen hinterfragt. Für 2020 ist das Ziel 100 % vorgegeben.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Angaben sind erst möglich, wenn der  novellierte Beschaffungsprozess in 2019 in Kraft getreten ist.