Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Im Berichtsjahr wurden keine Investitionsvereinbarungen getätigt.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Die WESSLING GmbH betreibt Standorte ausschließlich in Deutschland, die über ein zentrales Qualitätsmanagement gelenkt und durch ein zentrales Beschaffungswesen sowie weitere bereichsübergreifende Abteilungen unterstützt werden. Aus diesem Grund wurden keine Betriebsstätten speziell auf die Einhaltung der Menschenrechte überprüft.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Eine Gliederung in alte und neue Lieferanten wird nicht durchgeführt. In der Anweisung "Nachhaltige Beschaffung" ist festgelegt, dass alle bei WESSLING aktiven Lieferanten, bei denen Geräte, Ersatzteile, Reparaturen, Wartungs- und Serviceverträge für deren Geräte sowie Verbrauchsmaterialien für die Analytik bezogen werden, jährlich bewertet werden. Grundlage der Bewertung ist ein Bewertungsbogen, der Fragestellungen der Nachhaltigkeit einschließt. Betrachtet werden Ökonomie, Ökologie und Soziales - die drei Säulen der Nachhaltigkeit.  In der Unternehmenspolitik "Beschaffung" ist festgelegt, dass soziale Aspekte zu berücksichtigen sind.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Hierzu siehe Leistungsindikator GRI-SRS-414-1.