Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

Bisher erfolgte die Auswahl von Lieferanten ohne entsprechende Dokumentation von Nachhaltigkeitskriterien. Wie unter Kriterium 17 beschrieben setzen wir nun eine entsprechende Lieferantenvereinbarung ein. Aktuell haben wir 35 Lieferantenvereinbarungen im Bestand.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

Keine Messung. Die Kreissparkasse Waiblingen hat ausschließlich Standorte im Rems-Murr-Kreis.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Der Bezug von Leistungen erfolgt überwiegend aus der Region oder innerhalb von Deutschland. Bisher erfolgte die Auswahl von Lieferanten ohne entsprechende Dokumentation von Nachhaltigkeitskriterien. Wie unter Kriterium 17 beschrieben setzen wir nun eine entsprechende Lieferantenvereinbarung ein. Aktuell haben wir 35 Lieferantenvereinbarungen im Bestand. Eine Prozentangabe kann Stand heute nicht ausgewiesen werden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Wie unter Kriterium 17 beschrieben setzen wir nun eine entsprechende Lieferantenvereinbarung ein. Aktuell haben wir 35 Lieferantenvereinbarungen im Bestand. Lieferantenaudits werden Stand heute nicht durchgeführt und sind aktuell auch nicht geplant. Unser Fokus liegt zunächst darauf, den Einsatz der Lieferantenvereinbarung als Standard zu etablieren. Damit wollen wir im ersten Schritt mit unseren Lieferanten zu den Inhalten der Vereinbarung in einen Dialog treten. Das Risiko besteht, dass unsere Lieferanten die Inhalte der Vereinbarung nicht einhalten.