Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Über diese Kennzahl wird nicht berichtet, da sie laut unserer Wesentlichkeitsanalyse weder für die Stakeholder noch für den Unternehmenserfolg von entsprechender Relevanz ist.

Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der Lieferanten-, IFS- und QS-Audits.

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Alle zwei Standorte der Firma befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland. Die Einhaltung von Menschenrechten ist grundgesetzlich garantiert.

100 % unserer Möhren-Lieferanten erklären die Einhaltung unserer Compliance- und Antikorruptionsrichtlinien sowie die Einhaltung des BSCI-Verhaltenskodex und sind nach QS-Sozialstandard oder GRASP-Standard zertifiziert.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

Alle neuen Lieferanten müssen durch die Lieferantenerklärung die Einhaltung des BCSI Verhaltenskodexes bestätigen und den Nachweis des QS oder GRASP Sozialstandards erbringen.

100 % unserer Möhren-Lieferanten erklären die Einhaltung unserer Compliance- und Antikorruptionsrichtlinien sowie die Einhaltung des BSCI-Verhaltenskodex und sind nach QS-Sozialstandard oder GRASP-Standard zertifiziert.

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Brocker Möhren hat keine erheblichen tatsächlichen und potenziellen negativen menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette festgestellt.