Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator G4-HR1
Gesamtzahl und Prozentsatz der signifikanten Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden.

Die GEWOBA arbeitet im Wesentlichen mit regionalen Partnern. Alle Auftragnehmer werden vertraglich verpflichtet, insbesondere die Bremischen Mindestlohnregelungen einzuhalten. Überprüfungen der Einhaltung von Vertragsbestimmungen erfolgen nur im Einzelfall. Ein Monitoring wird nicht nicht für sinnvoll erachtet.

Leistungsindikator G4-HR9
Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen geprüft wurden.

Die GEWOBA hat Verfahren zur Meldung und Kontrolle für die Einhaltung der Zahlung von Mindestlöhnen in ihren Auftragsverhältnissen mit der bremischen Sonderkommission Mindestlohn vereinbart. Es erfolgt kein Monitoring auf Ebene der Geschäftsstandorte, da die GEWOBA ausschließlich regional tätig ist.

Leistungsindikator G4-HR10
Prozentsatz neuer Lieferanten, die anhand von Menschenrechtskriterien überprüft wurden.

Die GEWOBA hat ein Verfahren zur Meldung und Kontrolle für die Einhaltung der Zahlung von Mindestlöhnen in ihren Auftragsverhältnissen mit der bremischen Sonderkommission Mindestlohn vereinbart. Alle Auftragnehmer der GEWOBA werden vertraglich verpflichtet, Mindestlohnregelungen einzuhalten.
Siehe Leistungsindikator G4-HR1

Leistungsindikator G4-HR11
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen.

Erhebliche tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen in der Lieferkette sind nicht bekannt. Es mussten keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden.