Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.

b. Die verwendete Definition für „erhebliche Investitionsvereinbarungen“.

TEQPORT hat bislang ausschließlich in Tochterunternehmen in Deutschland investiert. Menschenrechte waren zu keinem Zeitpunkt Gegenstand oder Inhalt einer diesbezüglichen Vereinbarung und es bestand auch bislang keinerlei Anlass, diesen Punkt aus Sorge einzubinden.

Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.

TEQPORT betreibt drei Bürostandorte in Deutschland und agiert unter Berücksichtigung der in Deutschland und in der EU geltenden Gesetze, Richtlinien und Standards. TEQPORT kann sicherstellen, dass an den Bürostandorten keine Menschenrechte verletzt werden.

Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.

Unsere Lieferanten und Dienstleister stammen ausschließlich aus der EU und hauptsächlich aus Deutschland. TEQPORT sah bislang noch keinen Anlass, eine Überprüfung von Menschenrechtskriterien anzustreben.

Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.

b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.

c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.

d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.

e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.

Es liegen keine Informationen über tatsächliche und potenzielle menschenrechtliche Auswirkungen in der Lieferkette vor. Die Subunternehmer sind im Wesentlichen in Deutschland ansässige Unternehmen. Eine gesonderte Prüfung erfolgte bislang nicht und ist auch nicht geplant. Die Dienstleister werden jährlich auditiert.

Bei Bekanntwerden einer Menschenrechtsverletzung wird eine gesonderte Prüfung erfolgen und umgehend Maßnahmen eingeleitet, die bei negativem Ergebnis eine Beendigung der Geschäftsverhältnisse zur Folge haben kann.